Energiebedarf von Gebäuden
Mieter bzw. Eigentümer von Immobilien haben selten konkrete Vorstellungen vom Energiebedarf des betreffenden Gebäudes – im Unterschied etwa zum Spritverbrauch ihrer Autos. Die Verbraucher sollte aber auch hinsichtlich des Energiebedarfs ihrer Häuser klare Kenntnisse erlangen können.
Ein Anfang ist im Jahr 2002 mit der EU-Richtlinie "EPBD" (Energy Performance of Buildings Directive) gemacht worden – als erste Umsetzung der Kyoto-Ziele im Jahr 1997. In dem Dokument hatte sich die EU nicht nur verpflichtet, ihre Energieeffizienz bis zum Jahr 2020 um 20 % zu steigern, sie forderte auch Transparenz bei der so genannten "Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden".
Inzwischen hat es weitere fast 20 UN-Klimakonferenzen gegeben, eine der wichtigsten, bei der sogar ein Abkommen – mit Selbstverpflichtungen der teilnehmenden Staaten – herauskam, war sicherlich jene im Jahr 2015 in Paris.

Die rechtzeitige Rettung des Planeten ist leider bisher dennoch nicht erkennbar – ganz im Gegenteil! Von überhandnehmenden Extremwetterereignissen (Tornados inzwischen auch im Mitteleuropa, verheerende Überschwemmungen, Hitzewellen, verbrannten Wälder, usw.) bis hin zum Auftauen der Permafrostböden, dem Schmelzen von Gletschern und Polkappen etc. als Folgen des längst im Gange befindlichen Klimawandels sind den meisten von uns bestens bekannt.
Nun lässt sich natürlich trefflich darüber streiten, ob wir Deutschen oder Mitteleuropäer die Klimakatastrophe aufhalten können, wenn wir „mit gutem Beispiel vorausgehen“, während andere um ein Vielfaches größere Industrieländer mit immensem CO2-Ausstoß „weiter sündigen“. Dies kann hier aber nicht Thema sein.
Der Gebäudesektor bei uns ist ein bekanntermaßen großer Klimasünder – ist er doch für einen Anteil von rund 25 % der deutschen CO2-Emissionen und 30 % des Endenergieverbrauchs verantwortlich. Angesichts dieser harten Fakten muss jeder Hausbesitzer letztlich selbst darüber befinden, ob und in welchem Umfang er „etwas tun“ will.
Das GEG vereint, grob gesagt, die drei bisher geltenden Regelwerke: EnEV, EnEG (Energieeinsparungsgesetz) und EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz), wobei die beiden letzteren auch bisher beim Bauen schon mit zu beachten waren.
Was das GEG im Einzelnen fordert, lässt z.B. hier nachlesen:
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/energetische-sanierung/geg-was-steht-im-neuen-gebaeudeenergiegesetz
- https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bauen-wohnen/bauen/energieeffizientes-bauen-sanieren/energieausweise/gebaeudeenergiegesetz-node.html
- https://www.febs.de/newsroom/meldungen/2020/das-neue-gebaeudeenergiegesetz-geg-die-wichtigsten-aenderungen-im-ueberblick
Staatlich geförderte Energieberatung / Gebäudebestand
Ein hoher Prozentsatz des heutigen Energiebedarfs eines Bestandsgebäudes könnte durch energetische Modernisierungsmaßnahmen und den Einsatz erprobter Techniken eingespart werden.
Bei der weltweit eigentlich dauerhaft angespannten Lage auf dem Energiesektor ist jederzeit damit zu rechnen, dass sich die Preisspirale bei den fossilen Energieträgern – man denke an den Ölpreisschock Sommer 2008 – erneut zu drehen beginnt.
Zwar wird bei fast der Hälfte unserer Neubauten inzwischen Umweltwärme für die Beheizung (z.B. eine Wärmepumpe) eingesetzt, im Gebäudebestand sieht es aber nach wie vor düster aus.
Für Haus- und Wohnungseigentümer wird es also – vor allem angesichts der aktuell nochmals kräftig aufgestockten Fördergelder – interessant bleiben, über eine thermische Verbesserung der Gebäudehülle bzw. eine Umrüstung der Anlagentechnik nachzudenken.
Energieberatung durch ausgewiesene Fachleute ist dann besonders sinnvoll, weil sie eine wertvolle Grundlage für weiterführende, langfristige Planung bietet.
Beratungsempfänger bekommen mit der so genannten iSFP ( sh. Menüpunkt Förderung → BAFA-Förderung ) ein vorzügliches Instrument an die Hand, das sie vor übereilten Investitionen in eine falsche Richtung schützt und ihnen Entscheidungsgrundlagen für etwaige Maßnahmen auf objektiver Grundlage bietet.