Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist schon eine "Ältere Dame"
Sie ist sogar ein paar Monate älter als die BRD - gegründet Ende 1948 - und konstituierte sich mit Billigung der Siegermächte sowie Mitteln des so genannten Marshallplans, um die nach Kriegsende am Boden liegende deutsche Wirtschaft zu finanzieren und voranzutreiben.
Sie ist auch heute noch eine bundeseigene Bank und „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Seit einiger Zeit unterliegt sie der Kontrolle durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), hat aber ihren Status als Förderbank behalten.
In Zusammenhang mit dem Geschäftsfeld Inlandsförderung ist hier eine Finanzierung für "Bauen, Wohnen und Energiesparen" Thema.
Effizienzhaus (KfW) / Einführung der neuen BEG-Förderstufe seit Juli 2021
Der Kürzel BEG steht für „Bundesförderung Effiziente Gebäude“.
Beim Neubau von Wohngebäuden oder bei kompletten energetischen Sanierungen erhalten Bauherren sehr günstige Kredite (aktuell günstigster Zinssatz bei energieeffizienten Sanierungen: 0,57 %). Außerdem profitieren sie von hohen Tilgungs- bzw. Investitionskostenzuschüssen. Letztere kommen in Frage, wenn das Vorhaben nicht über eine Finanzierung umgesetzt werden soll.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der erreichten Energieeffizienzklasse, Maßstab hierfür sind die sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standards. Eine entspr. Übersicht findet sich hier .
Mit der BEG-Förderung ist die Förderung von energetischen Maßnahmen nun so attraktiv wie nie geworden – bei der höchsten Effizienzstufe sind für den Bauherrn Zuschüsse bis zu 50(!) % der förderfähigen Kosten d'rin.
Man sieht, die Regierung lässt sich die Rettung des Klimas einiges kosten. Um in den Genuss dieser „Segnungen“ zu kommen, müssen Darlehensnehmer/Zuschussempfänger allerdings beim Bauen oder Sanieren vorher eine ganze Menge tun.
Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist jedoch zwingend eine energetische Fachplanung sowie eine KfW-konforme Baubegleitung nötig. Diese wird durch einen so genannten EEE (Energieeffizienz-Experte) als Sachverständigen (meistens einem Energieberater) erbracht. Seine Kosten werden ebenfalls mit 50 % gefördert, jetzt bis zu max. 5.000 anstatt wie bisher bis zu 4.000 EUR. Beträgt die Brutto-Vergütung eines EEE beispielsweise 10.000 EUR, übernimmt die Hälfte davon der Staat.
Die entsprechenden KfW-Programme sind:
- Kreditvariante: Progr.-Nr. 261 „Kauf, Neubau oder Sanierung“
- Zuschussvariante: Progr.-Nr. 461 „Kauf, Neubau oder Sanierung“
- Zuschuss Baubegleitung: Progr.-Nr. 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“
Einzelmaßnahmen (KfW) – Kredit mit Tilgungszuschuss
Wer kein Effizienzhaus anstrebt, kann sich bei energetischen Sanierungen auch Einzelmaßnahmen fördern lassen, bei der KfW seit kurzem jedoch nur in der Kreditvariante. Die zugehörige Programm-Nr. ist 262 – gefördert wird mit bis zu 60.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
In Frage kommen bei Wohnhäusern in aller Regel folgende Maßnahmen an der Gebäudehülle:
- Wärmedämmung (WD) von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken (manchmal auch Maßnahmen am unteren Gebäudeabschluss, etwa bei nicht unterkellerten Gebäuden, sofern im untersten beheizten Geschoss genügend Raumhöhe zur Verfügung steht und auch die Treppen erneuert werden).
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz
- WD über der „Obersten Geschossdecke“, sofern Dachraum darüber unbeheizt
- Wärmedämmung der Kellerdecke kaltseitig, sofern der Keller unbeheizt ist
Bei der Anlagentechnik:
- Erneuerung bzw. Optimierung der Heizung
- Lüftungs- oder solarthermische Anlagen
- Digitale Systeme/“Smart Home“ für eine Optimierung der Energieverbräuche
Generell liegen die Anforderungen an die zu ertüchtigenden Bauteile jedoch deutlich höher, als das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) dies vorschreibt.
Anders gesagt: Wer in den Genuss von KfW-Geldern kommen will, muss in energetischer Hinsicht um einiges „besser“ bauen, als es beim Bauen mit Mindeststandard nach GEG - früher EnEV (Energieeinsparverordnung) - möglich wäre.
Dies ist der Preis dafür, dass sich der Sanierungswillige bis zu einem gewissen Grad aussuchen kann, wo an seinem Haus er „nachbessert“.
Aber auch hier gibt es Fallstricke: So ist es etwa nicht zulässig, bei einem älteren Gebäude mit energetisch eher „schlechten“ Außenwänden „Super“-Fenster mit 3-fach-Wärmeschutzverglasungen einzubauen. Der Gesetzgeber verbietet nämlich, dass die Fenster energetisch „besser“ sind als die Außenwand, und das aus gutem Grund.*
Die Tilgungszuschüsse (bei Maßnahmen an der Gebäudehülle) liegen aktuell bei 20 %. Das Darlehen muss also nur zu 4/5 zurückgezahlt werden. Gleiches gilt für die Anlagentechnik (außer Heizung). Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung können die Zuschüsse - je nach eingesetzter Technik - auf bis 50 (!) % steigen.
Für eine Einzelmaßnahmen-Förderung sind auch reine Investitions-Zuschüsse (also ohne Darlehen) möglich, entspr. Anträge nimmt jedoch seit Jahresbeginn 2021 das BAFA (siehe nächste Überschrift) an.
*Den „Kondensation an der Scheibe“-Effekt kennt jedes Kind: Die dort manchmal herablaufenden Wassertropfen (Früher gab’s im Winter sogar „Eisblumen“) sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass mit dem Raumklima etwas nicht stimmt – es ist dann oft die Raumluftfeuchtigkeit zu hoch (bei gleichzeitig zu kalter Scheibe). Das flüssige Wasser an der Scheibe ist gut zu sehen, so lassen sich rechtzeitig Gegenmaßnahmen treffen. Das klappt aber nur, solange das Fenster gegenüber der Außenwand das thermisch „schlechtere“ Bauteil ist.
Im umgekehrten Fall passiert folgendes: Das unter ungünstigen Bedingen ebenfalls auftretende Kondensat bleibt zunächst unbemerkt, da der saugende Innenputz die vorerwähnte Tropfenbildung verhindert. Die gefürchtete Schimmelbildung droht aber dennoch – zu sehen ist das leider erst, wenn es schon zu spät ist.