KfW-Förderung

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist schon eine "Ältere Dame"

Sie ist sogar ein paar Monate älter als die BRD - gegründet Ende 1948 - und konstituierte sich mit Billigung der Siegermächte sowie Mitteln des so genannten Marshallplans, um die nach Kriegsende am Boden liegende deutsche Wirtschaft zu finanzieren und voranzutreiben.

Sie ist auch heute noch eine bundeseigene Bank und „Anstalt des öffentlichen Rechts“. Seit einiger Zeit unterliegt sie der Kontrolle durch die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), hat aber ihren Status als Förderbank behalten.

In Zusammenhang mit dem Geschäftsfeld Inlandsförderung ist hier eine Finanzierung für "Bauen, Wohnen und Energiesparen" Thema.


Effizienzhaus (KfW) / Einführung der neuen BEG-Förderstufe seit Juli 2021

Der Kürzel BEG steht für „Bundesförderung Effiziente Gebäude“.

Beim Neubau von Wohngebäuden oder bei kompletten energetischen Sanierungen erhalten Bauherren sehr günstige Kredite (aktuell günstigster Zinssatz bei energieeffizienten Sanierungen: 0,57 %). Außerdem profitieren sie von hohen Tilgungs- bzw. Investitionskostenzuschüssen. Letztere kommen in Frage, wenn das Vorhaben nicht über eine Finanzierung umgesetzt werden soll.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der erreichten Energieeffizienzklasse, Maßstab hierfür sind die sogenannten KfW-Effizienzhaus-Standards. Eine entspr. Übersicht findet sich  hier  .

Mit der BEG-Förderung ist die Förderung von energetischen Maßnahmen nun so attraktiv wie nie geworden – bei der höchsten Effizienzstufe sind für den Bauherrn Zuschüsse bis zu 50(!) % der förderfähigen Kosten d'rin.

Man sieht, die Regierung lässt sich die Rettung des Klimas einiges kosten. Um in den Genuss dieser „Segnungen“ zu kommen, müssen Darlehensnehmer/Zuschussempfänger allerdings beim Bauen oder Sanieren vorher eine ganze Menge tun.

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, ist jedoch zwingend eine energetische Fachplanung sowie eine KfW-konforme Baubegleitung nötig. Diese wird durch einen so genannten EEE (Energieeffizienz-Experte) als Sachverständigen (meistens einem Energieberater) erbracht. Seine Kosten werden ebenfalls mit 50 % gefördert, jetzt bis zu max. 5.000 anstatt wie bisher bis zu 4.000 EUR. Beträgt die Brutto-Vergütung eines EEE beispielsweise 10.000 EUR, übernimmt die Hälfte davon der Staat.

Die entsprechenden KfW-Programme sind:

  • Kreditvariante: Progr.-Nr. 261 „Kauf, Neubau oder Sanierung“
  • Zuschussvariante: Progr.-Nr. 461 „Kauf, Neubau oder Sanierung“
  • Zuschuss Baubegleitung: Progr.-Nr. 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren“

Einzelmaßnahmen (KfW) – Kredit mit Tilgungszuschuss

Wer kein Effizienzhaus anstrebt, kann sich bei energetischen Sanierungen auch Einzelmaßnahmen fördern lassen, bei der KfW seit kurzem jedoch nur in der Kreditvariante. Die zugehörige Programm-Nr. ist 262 – gefördert wird mit bis zu 60.000 EUR pro Wohneinheit und Kalenderjahr.

In Frage kommen bei Wohnhäusern in aller Regel folgende Maßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Wärmedämmung (WD) von Wänden, Dachflächen und Geschossdecken (manchmal auch Maßnahmen am unteren Gebäudeabschluss, etwa bei nicht unterkellerten Gebäuden, sofern im untersten beheizten Geschoss genügend Raumhöhe zur Verfügung steht und auch die Treppen erneuert werden).
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz
  • WD über der „Obersten Geschossdecke“, sofern Dachraum darüber unbeheizt
  • Wärmedämmung der Kellerdecke kaltseitig, sofern der Keller unbeheizt ist

Bei der Anlagentechnik:

  • Erneuerung bzw. Optimierung der Heizung
  • Lüftungs- oder solarthermische Anlagen
  • Digitale Systeme/“Smart Home“ für eine Optimierung der Energieverbräuche

Generell liegen die Anforderungen an die zu ertüchtigenden Bauteile jedoch deutlich höher, als das aktuell geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) dies vorschreibt.
Anders gesagt: Wer in den Genuss von KfW-Geldern kommen will, muss in energetischer Hinsicht um einiges „besser“ bauen, als es beim Bauen mit Mindeststandard nach GEG - früher EnEV (Energieeinsparverordnung) - möglich wäre.
Dies ist der Preis dafür, dass sich der Sanierungswillige bis zu einem gewissen Grad aussuchen kann, wo an seinem Haus er „nachbessert“.
Aber auch hier gibt es Fallstricke: So ist es etwa nicht zulässig, bei einem älteren Gebäude mit energetisch eher „schlechten“ Außenwänden „Super“-Fenster mit 3-fach-Wärmeschutzverglasungen einzubauen. Der Gesetzgeber verbietet nämlich, dass die Fenster energetisch „besser“ sind als die Außenwand, und das aus gutem Grund.*

Die Tilgungszuschüsse (bei Maßnahmen an der Gebäudehülle) liegen aktuell bei 20 %. Das Darlehen muss also nur zu 4/5 zurückgezahlt werden. Gleiches gilt für die Anlagentechnik (außer Heizung). Bei Anlagen zur Wärmeerzeugung können die Zuschüsse - je nach eingesetzter Technik - auf bis 50 (!) % steigen.

Für eine Einzelmaßnahmen-Förderung sind auch reine Investitions-Zuschüsse (also ohne Darlehen) möglich, entspr. Anträge nimmt jedoch seit Jahresbeginn 2021 das BAFA (siehe nächste Überschrift) an.

*Den „Kondensation an der Scheibe“-Effekt kennt jedes Kind: Die dort manchmal herablaufenden Wassertropfen (Früher gab’s im Winter sogar „Eisblumen“) sind ein sichtbares Zeichen dafür, dass mit dem Raumklima etwas nicht stimmt – es ist dann oft die Raumluftfeuchtigkeit zu hoch (bei gleichzeitig zu kalter Scheibe). Das flüssige Wasser an der Scheibe ist gut zu sehen, so lassen sich rechtzeitig Gegenmaßnahmen treffen. Das klappt aber nur, solange das Fenster gegenüber der Außenwand das thermisch „schlechtere“ Bauteil ist.
Im umgekehrten Fall passiert folgendes: Das unter ungünstigen Bedingen ebenfalls auftretende Kondensat bleibt zunächst unbemerkt, da der saugende Innenputz die vorerwähnte Tropfenbildung verhindert. Die gefürchtete Schimmelbildung droht aber dennoch – zu sehen ist das leider erst, wenn es schon zu spät ist.

BAFA-Förderung

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ist eine Obere Bundesbehörde. Diese überwacht und kontrolliert nicht nur etwa beim Thema Chemie- und Kriegswaffen, sondern hat unter anderem auch eine Abteilung „Energie“, die sich im weitesten Sinne um die Förderung entspr. Technologien im Bauwesen kümmert.

Einzelmaßnahmen-Förderung

Die Basisförderung Einzelmaßnahmen als Zuschuss für Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsanlagen beträgt 20 %, max. 60.000 EUR. Auch hier ist ein EEE gerfragt, bei Förderanträgen für energ. Maßnahmen an der Gebäudehülle ist er zwingend beizuziehen.

Die Förderzuschüsse steigen bei den Heizungsanlagen – je nach Energieträger bzw. verwendeter Technologie – auf bis zu 45 %.

Eine Förderübersicht findet sich  hier  .

Der EEE liefert eine so genannte TPB (Technische Projektbeschreibung), anhand derer der Sanierungswillige den Förderantrag auf den Weg bringen kann. Bei der Umsetzung der Maßnahmen kontrolliert der EEE im Rahmen seiner baubegleitenden Tätigkeit. Ist alles erledigt, fertigt er einen TPN (Technischer Projektnachweis), mit diesem kann der Antragsteller dann seinen Zuschuss beim BAFA abrufen.

Die Fachplanung und Baubegleitung des EEE wird mit 50 % bezuschusst.


iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) - früher „Vor-Ort-Beratung mit Beratungsbericht“

Der iSFP ist eine standardisierte Darstellung des Ergebnisberichts für die Energieneratung bei Wohngebäuden.

Seine Erstellung an sich (sh. nächster Absatz) wird mit dem Programm EBW (Programm Bundesförderung / Energieberatung für Wohngebäude) gefördert. Dies übernimmt das BAFA mit 80 % der Kosten des iSFB.

Die Kosten eines iSFP beginnen für ein durchschnittliches Einfamilienwohnhaus bei ca. 1.000 EUR und können bei komplizierten Fällen auch das Doppelte erreichen.

Das BAFA fördert wie oben beschrieben mit 80 %, max. jedoch mit 1.300 Euro für Ein- oder Zweifamilienhäuser und 1.700 Euro für Wohngebäude mit drei und mehr Wohneinheiten. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gibt es zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn der Energieberatungsbericht in Wohnungseigentümerversammlungen erläutert wird.


Was beinhaltet der iSFP?

Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme bzw. Analyse des Gebäudezustands erstellt der Energieberater ein individuelles energetisches Sanierungskonzept unter Berücksichtigung des Einsatzes erneuerbarer Energien als schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen („Sanierungsfahrplan“).

Weiterhin listet er die sinnvollsten Maßnahmen sowohl für eine sofortige als auch für eine ggf. spätere Umsetzung im Einzelnen auf.

Zudem informiert er in einem persönlichen Gespräch über die Wirtschaftlichkeit bzw. die Fördermöglichkeiten bei der Umsetzung.


Förderung bei Umsetzung der Maßnahmen

Entscheidet sich der Sanierungswillige irgendwann, die Steigerung der Energieeffzienz bei seinem Gebäude auch tatsächlich umzusetzen, sind zusätzliche Förderungen möglich, nämlich eine 5 % Bonus-Förderung

  • vom BAFA auf die Einzelmaßnahmen-Zuschüsse zusätzlich zur 20 % Basis-Förderung
  • von der KfW auf die Kreditvariante Progr.-Nr. 262 zusätzlich zur 20 % Basis-Förderung

Voraussetzung für beide Varianten ist, dass ein iSFP auch tatsächlich irgendwann im Vorfeld beauftragt und angefertigt worden ist.


Das Vorliegen eines iSFP zieht natürlich keinerlei Verpflichtung des Beratungsempfängers nach sich, den Fahrplan auch tatsächlich umzusetzen.

Er kann die Umsetzung aber – auch über lange Zeiträume (bis zu 15 Jahren) – schrittweise realisieren und darf vor jedem Maßnahmenblock wieder erneut Fördergelder beantragen, wobei auch jedes Mal wieder die Bonus-Förderung mit 5 % in Anspruch genommen werden kann.

Alternativ kann der Beratungsempfänger auch die Komplettsanierung in einem Zug realisieren.


Ausführliche Infos zum Thema iSFP 2.0 finden sich hier https://www.febs.de/beraten-finanzieren/methodik-des-isfp/ .


Ein Muster eines iSFPs findet sich  hier  .


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